Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir befassen uns heute mit einer wichtigen Anpassung des Glücksspielgesetzes. Mit der vorliegenden Änderung passen wir die Verteilung der Mittel aus der sogenannten freien Spitze der Glücksspieleinnahmen neu an. Damit stärken wir 1. die finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen und 2. geben den Begünstigten eine bessere Planungssicherheit.

Mit dieser Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass Mittel in zweistelliger Millionenhöhe, die bislang ungebunden waren und an den Landeshaushalt zurückflossen, künftig gezielt folgenden Institutionen zugutekommen:

  • dem Landessportbund Niedersachsen,
  • dem Landesverband niedersächsischer Musikschulen e. V.,
  • dem Landesmusikrat Niedersachsen e. V.,
  • der Niedersächsischen Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit,
  • den Verbraucherzentralen Niedersachsen e. V.,
  • der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung,
  • der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie
  • der Landesstelle für Suchtfragen.

All diese Institutionen haben auch in der Vergangenheit Mittel erhalten – jedoch teilweise über Jahre und so in einigen Fällen Jahrzehnte über die sogenannte politische Liste. Jedes Jahr das gleiche Bild: Unsicherheit bis in den November, ob die Finanzierung im Januar fortgeführt werden kann.

Diese Unsicherheit beenden SPD und Grüne mit dem heutigen Tag und schaffen dauerhaft Planungssicherheit. Künftig wird die Auszahlung der festen Finanzhilfe einheitlich zum 15. Februar eines jeden Jahres erfolgen. Zusätzlich erfolgt eine Information zur Jahresmitte über die voraussichtliche Höhe der variablen Finanzhilfe, die wir mit der heutigen Gesetzesänderung verändern. Wodurch die Empfänger sechs Monate Vorlaufzeit haben, um die Mittel für das kommende Jahr verlässlich einzuplanen. In Zeiten nach unten korrigierter Wirtschaftszahlen und weltweiten Unsicherheiten ein gutes Signal für Niedersachsen! Wir stärken Teile der sozialen und gesellschaftlichen Infrastruktur durch dauerhaft mehr Geld für deren wichtigen Aufgaben ab!

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung bestand umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme. Es ist im Sinne aller genannten Institutionen dringend notwendig, den Gesetzentwurf heute zu verabschieden, damit die genannten Institutionen die zusätzlichen Einnahmen aus den Glücksspielabgaben noch in diesem Jahr erhalten und in ihre Planung fürs kommende Jahr aufnehmen können.

 Zum Landessportbund möchte ich klarstellen: Es handelt sich hierbei keineswegs um einen Eingriff in die Autonomie des Sports. Diese Autonomie wird schon durch den Umstand relativiert, dass der Landessportbund (LSB) erhebliche öffentliche Mittel erhält. Das Innenministerium wäre jetzt schon befugt, aufgrund entsprechender Verordnungsermächtigungen Verwendungsrichtlinien zu erlassen.

Zusätzlich sei erwähnt: Der Anteil an der freien Spitze für den Landessportbund wird mit der heutigen Änderung von 25 % auf 31,5 % erhöht. 2013 erhielt der LSB etwa 2,3 Millionen Euro aus der freien Spitze, inzwischen ist dieser Betrag auf voraussichtlich 11,7 Millionen Euro angestiegen. Bei Summen in dieser Höhe ist das Land in der Pflicht, eine gewisse Steuerung zu gewährleisten, um auf unvorhergesehene Ereignisse wie etwa die Corona-Pandemie, Hochwasser oder Energiekrisen angemessen reagieren zu können.

Am Montag hat die Regierungsfraktion zudem einen Änderungsantrag eingereicht. Damit stellen wir klar, dass ein Teil der Mittel zur Förderung der Laienmusik verwendet werden können. Dadurch stärken wir die kulturelle Vielfalt und das musikalische Engagement in Niedersachsen – ganz besonders im Bereich der Laienmusik. (Drs. 19/5224).

Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes erhöhen wir die Finanzhilfe für ausgewählte Einrichtungen mit gemeinnützigen Aufgaben und verbessern gleichzeitig die Planungssicherheit für die Empfänger.

Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank





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