Wichtige Investitionen für unsere Bäderinfrastruktur

Wichtige Investitionen für unsere Bäderinfrastruktur

Ende 2024 haben die beiden niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und Grüne ihre Politische Liste beschlossen. Ein Schwerpunkt war, zusätzliche Mittel für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten bereitzustellen. Das hat die Landesregierung mit einem Sportstätteninvestitionsprogramm in die Wege geleitet: 20 Millionen Euro sind für die Förderung von kommunalen Sportstätten und weitere fünf Millionen Euro sind für Vereins-sportstätten vorgesehen. Nun hat das Niedersächsische Innenministerium die entsprechende Förderrichtlinie für die Kommunen veröffentlicht. Kommunen können bis zum 30. Juni 2025 Anträge stellen.

„In Niedersachsen und auch in Braunschweig leben tausende sportbegeisterte Menschen. Sie und ihre sportlichen Aktivitäten verdienen unsere aktive Unterstützung“, erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete aus Braunschweig Dr. Andreas Hoffmann. „Deswegen ist es so wichtig, dass in den Städten und Gemeinden Geld für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung steht – insbesondere in Zeiten knapperer Kassen.“

In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Förderung darauf, Hallenschwimmbäder und Lehr-schwimmbecken zu sanieren und modernisieren. Dr. Andreas Hoffmann: „Ich freue mich, dass auch in Braunschweig die Bäder von diesem Programm profitieren können – insbesondere das BAD Gliesmarode, das seit Jahren sanierungsbedürftig ist. Eine Förderung würde nicht nur die Infrastruktur verbessern, sondern auch die Menschen vor Ort direkt unterstützen. Denn: Dahinter steht der Gedanke, wieder mehr Kindern und Jugendlichen das Schwimmen beibringen zu können. Das ist dringend nötig – immer seltener verfügen junge Menschen über ausreichende Schwimmfähigkeiten.“
Auch für Schwimmkurse und die Ausbildung von Übungsleiter*innen werden weiterhin Gelder vom Land bereitgestellt.

Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der Ausgaben, höchs-tens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von drei Millionen Euro, gewährt werden.

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