Rede zum Gesetz zur Änderung des Niedersächischen Besoldungsgesetz

Rede zum Gesetz zur Änderung des Niedersächischen Besoldungsgesetz

08.11.2023 November-Plenum 2023 / TOP 7

Es gilt das gesprochene Wort:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Sehr geehrte Kolleg*innen,

das Ziel der Landesregierung ist es, bis spätestens 2030 den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit etwa 15 Prozent auf mindestens 25 Prozent zu steigern.

Und das hilft nicht nur dem Klima, sondern auch den Menschen. Denn das Fahrrad ist für viele Strecken das absolut beste Verkehrsmittel.

Radfahren ist nachhaltig. Denn das Fahrrad spart Emissionen und verbraucht weniger Fläche im öffentlich Raum.

Radfahren ist schnell. Denn auf Radwegen gibt es keine langen Ampelstaus. Sie radeln dem Stop-and-go einfach davon.

Radfahren ist direkt. Lange Fußwege zum Verkehrsmittel fallen weg. Radler*innen steigen auf ihr Fahrrad und fahren los. Vor dem Büro findet sich immer ein Abstellplatz, sodass die lange Parkplatzsuche Geschichte ist.

Und der durchschnittliche Weg durch die Stadt liegt bei gerade einmal 5 km!

Ehe ich also für diese Strecke zu meinem Auto gelaufen bin,

mich durch den Verkehr gekämpft habe und vor Ort einen Parkplatz gefunden habe,

um dann erneut zum eigentlichen Ziel,

wie dem Arbeitsplatz zu laufen – bin ich mit meinem Rad schon längst am Ziel und trinke meinen ersten Kaffee.

Und ich denke, ich kann dies mit bestimmter Gewissheit sagen, denn schließlich bewege ich mich fast ausschließlich mit dem Rad in Braunschweig fort.

Und Radfahren ist gesund. Radelnde Arbeitnehmer kommen erholt und frisch am Arbeitsplatz an. Und für Arbeitgeber nicht unerheblich: Radfahrende sind nachweislich seltener krank und weniger von Stress geplagt.

Weniger Fahrzeit und Stress, mehr Lebensqualität, Nachhaltigkeit und Gesundheit – aus diesen Gründen wollen wir den Beamt*innen in Niedersachsen ein Fahrradleasingmodell ermöglichen. Durch eine Anpassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) wird das möglich.

Beamt*innen und Richter*innen erhalten vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder und E-Bikes im Rahmen einer Entgeltumwandlung günstiger. Dieses Rad können sie beruflich wie privat nutzen. Und das Land Niedersachsen wird dadurch als Arbeitgeber*in für seinen Beamt*innen attraktiver.

Wir sind damit leider nicht Vorreiter. Das grün-schwarze Land Baden-Württemberg kennt das Dienstrad seit 2017. Und das Schwarz-Grüne Schleswig-Holstein hat letztes Jahr nachgezogen. In BaWü nutzen 11 % der Beamt*innen und Richter*innen das Angebot und haben ein Dienstrad. Über zehn Prozent fände ich auch für Niedersachsen eine gute Erfolgsquote.

In den Anhörungen im Haushaltsausschuss haben alle Angehörten diesen vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal festhalten. Gleichwohl wurden zahlreiche Hinweise gegeben und Bedenken vorgetragen.

Vom Stellplatz, Reisekostenrecht, Quoten und Höchstmengen usw. Alles berechtigt, keine Frage. Alle diese Fragen sind aber originäres Verwaltungshandeln.

Ähnliche Fragen stellten sich auch in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Beide Länder konnten Lösungen finden, 10 % nutzen Diensträder und die Welt ist nicht untergegangen.

Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass auch unser Verkehrsministerium bei der Ausgestaltung des Dienstradleasings zu praktikablen Lösungen kommt. Die Welt muss an dieser Stelle nicht neu erfunden werden.

Wir können hier einen kleinen Beitrag leisten, dem Ziel der Landesregierung näherzukommen und den Anteil des Radverkehrs zu steigern. Wir können hier gleichzeitig etwas für Nachhaltigkeit und die Gesundheit unserer Beamt*innen und Richter*innen tun. Dafür bitte ich um ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

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