Heute war die erste Beratung im Plenum zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2023. Meine zweite Rede!
Hier kannst du die Rede noch ein Mal nachlesen (es gilt das gesprochene Wort):
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen des niedersächsischen Landtags,
als haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist es mir eine Freude zur Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts, dem Nachtrag für 2023 sprechen zu dürfen.
Ich danke unserem Finanzminister Gerald Heere und der gesamten Regierung, dass sie finanzielle Spielräume gefunden haben und heute bereits einen zweiten Nachtrag einbringen, der direkt die Kommunen entlastet.
Zuallererst werden sich manche fragen – warum nach vier Monaten erneut ein 2. Nachtragshaushalt?
Ganz einfach: Die fortbestehende angespannte Entwicklung bei Energie, der gesamtwirtschaftlichen Lage und das Fluchtgeschehen, durch den andauernden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg sowie die damit verbundenen Herausforderungen bei der Unterbringung der Menschen machen Anpassungen der Haushaltsplanung schlicht nötig.
Wurde mit dem ersten Nachtrag vor allem auf die Krisen reagiert, passen wir mit diesem 2. Nachtrag unsere Planungen an und setzen vor allem in Richtung der Kommunen ein deutliches Zeichen der Unterstützung.
Zu den Inhalten wurde vom Minister und meinen Vorredner*innen schon einiges gesagt – daher möchte ich nicht alles wiederholen, sondern einiges nochmals betonen.
Wenn die Rot-Grüne Landesregierung jetzt mehr als 360 Millionen Euro zusätzlich in die Hand nimmt, um bei den Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen, wird das die Finanzlage vieler Städte und Gemeinden spürbar entlasten.
Die Aufstockung der Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde, hierfür sind 110 Millionen Euro vorgesehen, wird die Lage in den Kommunen zusätzlich entschärfen. Dies ist absolut notwendig und zeigt, dass wir in schwierigen Zeiten unsere Kommunen nicht im Regen stehen lassen.
Mit dem Nachtrag wird aber auch in den Klimaschutz investiert. Die Dächer landeseigener Gebäude werden ertüchtigt, um künftig Photovoltaikanlagen dort zu betreiben. Dieses erste Maßnahmenpaket ist notwendig zur schnellen Umsetzung der Photovoltaik-Offensive des Landes. Zusammen mit der Sanierung von Landesgebäuden, der Polizei und des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind dies Maßnahmen, die für uns Grüne eine große Bedeutung haben.
Mit zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Mio. Euro für Krankenhausstrukturmaßnahmen reagieren wir auf gestiegene Baukosten. Dies allein wird die Probleme aller Krankenhäuser nicht lösen, das ist uns klar, aber es verschafft den betroffenen Häusern Möglichkeiten und Planungssicherheit.
Fast die gleiche Summe steht zur Finanzierung von KiTas und zur Kompensation wegfallender Bundesmittel in diesem Bereich zur Verfügung.
Mit 1,25 Mio. Euro für die Konzeption der Landesliegenschaftsgesellschaft und der Landeswohnungsgesellschaft beginnen wir, die im Koalitionsvertrag vereinbaren Projekte umzusetzen, damit sich auch morgen noch alle Menschen eine bezahlbare Wohnung leisten können.
Diese Maßnahmen sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Nachtragshaushalt, der insgesamt ein zusätzliches Volumen von 776 Millionen Euro umfasst. Fast eine weitere Milliarde Euro für ein besseres Niedersachsen, für unsere Kommunen, für die Menschen im Land. Wir sind überzeugt, dass diese Investitionen notwendig sind, um Niedersachsen fit für die Zukunft zu machen.
Wir schaffen damit die Basis für dringend notwendige Investitionen in Bildung, Gesundheitswesen, Wohnungsbau und Klimaschutz. Wir unterstreichen, was eine Rot-Grüne Handschrift ist.
Ich danke dem Finanzminister und der gesamten Regierung aber nicht nur für die Einbringung und die Inhalte des Nachtrags 2023, sondern auch für das Verfahren.
Im Gegensatz zum ersten Nachtrag im letzten Jahr, haben wir nun die Zeit, in einem ordnungsgemäßen Nachtragsverfahren, mit zwei Lesungen im Plenum und drei Ausschussberatungen zu beraten. Dies unterscheidet den Nachtrag 2023 vom notwendigen Nachtrag 2022, aber, zugegeben, auch vom Nachtrag 2018.
Zur Erinnerung: 2018 wurde der Entwurf, der politische Nachtrag, in welchem umfangreiche Projekte des Koalitionsvertrags der Großen Koalition angestoßen wurden, direkt in den Haushaltsausschuss eingebracht und die ständigen Ausschüsse beteiligt. Der Nachtrag 2018 war der erste nach der Wahl wurde im Januar zeitlich früher im Jahr eingebracht. Berücksichtigen wir die Vorbereitungszeit, die ein Nachtrag benötigt und dass sich die Verwaltung bereits in der Vorbereitung des regulären Haushalts 2024 befinden, scheint das gewählte Verfahren angemessen und praktikabel. Und 2018, in einer Zeit, die von heute aus betrachtet, viel weniger krisenhaft war und in Zeiten sprudelnder Einnahmen, ohne große Inflation, wie wir sie heute haben. Wie gesagt, ich danke Gerald Heere und dem MF, dass wir uns die notwendige Zeit nehmen, um die notwendigen Anpassungen vornehmen.
Lassen sie mich noch etwas zu den Personalstellen im Nachtrag anbringen.
„Sehen Sie, Sie können das mit den zusätzlichen Stellen ja aufblasen, und mir ist auch völlig bewusst, dass das in der Öffentlichkeit super ankommt. Das ist populistisch, völlig klar.“ – Zitat Thiele – S. 43ff. Plenarprotokoll vom 27.02.2018
Zur Erinnerung: Damals gönnte sich die Große Koalition 99 neue VZE in den Ministerialkapiteln. Davon allein rund 30 VZE im Wirtschaftsministerium, vor allem für die Regierungskoordinierung, einen zweiten Staatssekretär, die Stabsstelle Digitalisierung usw. usw.
Diesen 99 von 2018 stehen heute 48 Vollzeitäquivalente gegenüber – also nicht mal die Hälfte. Von diesen 48 Vollzeitäquivalenten entfällt allein die Hälfte auf die Landesaufnahmebehörde zur Bewältigung der dort anfallenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Fluchtgeschehen.
In den übrigen Vollzeitäquivalenten „enthalten sind auch die Personalmehrbedarfe in den Ministerien und die Auswirkungen der Neubildung der Landesregierung mit geänderter Geschäftsordnung.“ Vielen Dank Herr Hilbers für diese Vorlage aus den Ausschussprotokollen von 2018.
Und ja, 5,34 Vollzeitäquivalente entfallen 2023 auch auf die Taskforce Energiewende. Wenn man sich, wie die Rot-Grüne Landesregierung vornimmt, sich wirklich unabhängig von fossilen Energieträgern aus Diktaturen zu machen und unser Land zu modernisieren, dann wird man dafür auch Personal brauchen. Auch dies frei nach Kollegen Hilbers – Angesichts der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ausbauziele bei Wind und Solar sind 8 Stellen kein übertrieben großer Aufbau.
Um es nochmal abschließend mit dem Kollegen Thiele zu sagen: Mit der Fokussierung auf das Personal „wird der Blick auf einen Nachtragshaushalt verstellt, der tut, was in der Politik selbstverständlich sein sollte, nämlich dass eine neue Landesregierung zu Beginn der Periode die Weichen dafür stellt, ihre Zusagen aus einem Koalitionsvertrag umsetzen zu können, und zwar sowohl finanziell als auch personell.“ Zitat Ende.
Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in Niedersachsen angesichts von Ukraine-Krieg, Energiekrise und auslaufender Corona-Pandemie zusätzlich investieren können. Es ist der Verdienst von Finanzminister Gerald Heere und des MF, notwendige Mittel gefunden zu haben und sie jetzt zielgerichtet einzusetzen.
Dafür vielen Dank.